Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

MHKBG – Heimat-Scheck NRW

In Nordrhein-Westfalen können gemeinnützige Projekte in Heimatpflege und Heimatkunde gefördert werden z.B. Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Heimat-Scheck“

Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde von Vereinen, Organisationen und Initiativen, welche die lokale Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen stärken. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert jedes Jahr bis zu 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro: zum Beispiel Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen, Anschaffungen und Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte sowie die Entwicklung und Umsetzung neuer Präsentationsformen der Heimatgeschichte. Damit sind die Schwerpunkte des Programms:

  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Kunst und Kultur

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich aus Nordrhein-Westfalen. Kommunen und kommunale Einrichtungen sind für den „Heimat-Scheck“ nicht antragsberechtigt. Berechtigt sind außerdem selbstständige Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen z.B. von Schulen oder der Freiwilligen Feuerwehr. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben in NRW stattfindet.

Gefördert werden alle Arten von Maßnahmen, welche sich mit dem Thema Heimatkunde und Heimatgeschichte beschäftigen oder sich mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Die Förderung erfolgt je Projekt als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.000 Euro. Mit dem Antragsformular der Webseite wird der Antrag bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung in NRW gestellt. Die Anträge sollten vor dem Projektbeginn und spätestens bis Mitte Oktober gestellt werden – das Projekt findet dann bis 31.12. des gleichen Jahres statt. Es kann pro Jahr nur ein Projekt pro Antragsteller bewilligt werden. Für Gemeinschaftsprojekte beispielsweise mehrerer Vereine können die Projektträger auch je ein Heimat-Scheck beantragen und diese dann zur Finanzierung des Gesamtprojektes kombinieren.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur