Die Förderziele des Programms der Initiative Musik – DO! Export
DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland. Damit liegt die Förderung im Bereich der Kunst und Kultur in der Kategorie Musik.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind deutsche Unternehmen der Musikbranche, die ausgereifte Export-Strategien für die Etablierung ihrer Künstlerinnen und Künstler im Ausland geplant haben. Es können durch das Programm DO! Export im Ausland zum Beispiel die Teilnahme an Showcases, branchenrelevanten Festivals und Clubkonzerten sowie spezifische Marketing- und PR-Kampagnen sowie internationale Songwriting-Camps gefördert werden. Die Projekte finden ausschließlich im Ausland statt. Die Förderung kann zweimal im Jahr erhalten werden.
Die Antragstellung sollte mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn erfolgen. Der Antrag erfolgt online nach Zusendung eines Anmelde-Links auf der Webseite der Initiative für Musik. Den personalisierten Link erhalten die Interessierten durch Kontaktaufnahme per E-Mail an export@initiative-musik.de.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben bis in Höhe von 10.000 €. Der Anteil beträgt 75 Prozent. Die Gesamtausgabe für das Projekt muss bei mindestens 3.000 Euro liegen.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kunst und Kultur
- Musik