Die Förderziele des Musikfonds
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert durch den Musikfonds nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte in ganz Deutschland. Es werden vor allem innovative, ambitionierte Projekte unterstützt, bei denen die Musik als Selbstzweck im Fokus steht.
Die Höhe der Zuschüsse liegt in der Regel zwischen 2.000 und 50.000 Euro.
Voraussetzungen für die Förderung
Der Fonds fördert innovative Projekte in ganz Deutschland. Es können beispielsweise Unternehmen, Verbände und Vereinigungen unterstützt werden. Projekte müssen ihren Schwerpunkt in Deutschland haben und Bezug zum deutschen Musikleben aufweisen.
Anträge können vor Projektbeginn unter Verwendung der vorhandenen Formulare beim Musikfonds e.V. eingereicht werden. Bei Fördersummen zwischen 2.000 und 50.000 Euro können Anträge zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) gestellt werden. Sollte die beantragte Summe unter 2.000 Euro liegen, so können Anträge zu sechs festgelegten Fristen im Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 31.08., 31.10. und 29./30.12.) eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kunst und Kultur
- Musik