Die Förderziele der Thüringer Staatskanzlei: Kulturelle Filmförderung und Medienförderung im audiovisuellen Bereich
Das Programm fördert kulturelle Projekte von Film und Medien, welche einen Bezug zum Freistaat Thüringen haben. Dabei fokussiert sich das Programm vor allem auf das Thema Film. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in den Bereichen Kunst und Kultur. Träger der Förderung ist das Land Thüringen.
Voraussetzungen für die Förderung
Mit dem Programm werden ausschließlich Projekte gefördert, jedoch keine laufenden Kosten. Eine Förderung können alle in Thüringen ansässigen Organisationen beantragen. Es ist keine Förderung von Vorhaben im Ausland möglich. Anträge auf Förderung müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Die Antragsformulare finden sich auf der Internetseite des Freistaates Thüringen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung "Kulturelle Filmförderung und Medienförderung im audiovisuellen Bereich" vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Film und Fernsehen