Stiftung Nord-Süd-Brücken – Jugend für Entwicklungszusammenarbeit

Das Land Brandenburg fördert Auslandsaufenthalte von Jugendlichen in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit.
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Jugend für Entwicklungszusammenarbeit“

Das Land Brandenburg fördert Auslandsaufenthalte von Jugendlichen in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit. Unterstützt werden Bildungs-, Sozial- und Jugendprojekte in Ländern außerhalb Europas. Auch Reisen von Jugendlichen aus diesen Ländern nach Brandenburg können finanziert werden. Ziel des Programms ist die Förderung der Völkerverständigung. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 600 bis 1.300 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung erfolgt projektbezogen. Fördermittel können von Verbänden und Vereinen aus ganz Brandenburg beantragt werden. Projekte müssen zwischen 3 und 12 Wochen dauern und sich an junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren richten.

Anträge auf Förderung müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektstart bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Ja

Geförderte Themenbereiche

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