MSJFSIG – Förderung des Internationalen Jugendaustauschs

Die Förderung des Internationalen Jugendaustauschs dient dazu, internationale Begegnungen von jungen Menschen aus Schleswig-Holstein zu ermöglichen.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung des Internationalen Jugendaustauschs

Durch die Förderung des Internationalen Jugendaustauschs soll es jungen Bürgerinnen und Bürgern aus Schleswig-Holstein ermöglicht werden, Menschen aus anderen EU-Ländern und den Ostsee-Anrainer-Staaten zu begegnen. Das zentrale Thema des Förderprogramms sind Jugendliche. Der Förderschwerpunkt liegt in der Völkerverständigung. Ermöglicht wird die Förderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung. Die Zuschüsse betragen rund 10.000 € je Projekt.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Fördermittel können ausschließlich für Projekte in Anspruch genommen werden. Organisationen, die sich darum bewerben, müssen aus Schleswig-Holstein stammen. Selbstverständlich können auch Projekte in anderen Ländern der Europäischen Union gefördert werden. Die Einreichefrist für Förderanträge ist der 1. März jeden Jahres.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung des Internationalen Jugendaustauschs vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Ja

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung