Die Zielsetzung der Förderung des Internationalen Jugendaustauschs
Durch die Förderung des Internationalen Jugendaustauschs soll es jungen Bürgerinnen und Bürgern aus Schleswig-Holstein ermöglicht werden, Menschen aus anderen EU-Ländern und den Ostsee-Anrainer-Staaten zu begegnen. Das zentrale Thema des Förderprogramms sind Jugendliche. Der Förderschwerpunkt liegt in der Völkerverständigung. Ermöglicht wird die Förderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung. Die Zuschüsse betragen rund 10.000 € je Projekt.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördermittel können ausschließlich für Projekte in Anspruch genommen werden. Organisationen, die sich darum bewerben, müssen aus Schleswig-Holstein stammen. Selbstverständlich können auch Projekte in anderen Ländern der Europäischen Union gefördert werden. Die Einreichefrist für Förderanträge ist der 1. März jeden Jahres.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung des Internationalen Jugendaustauschs vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Völkerverständigung
- Kultureller Austausch
- Kinder- und Jugendarbeit