Die Zielsetzung der Förderrichtlinie Tierzucht (RL TZ/2015)
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie Tierzucht Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der genetischen Vielfalt landwirtschaftlicher Nutztiere. Zudem wird die Zucht von Rassekaninchen und Rassegeflügel unterstützt.
Das Programm besteht seit 2010 und wurde 2015 mit neuer Richtlinie überarbeitet. Die Mittel werden vom Freistaat Sachsen mit Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) bereitgestellt.
Voraussetzungen für die Förderung
Sowohl Projekte als auch laufende Kosten werden gefördert. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, Verbände und Vereinigungen, die in Sachsen tätig sind.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Die Antragsfrist variiert je nach Maßnahme – genaue Termine können der Webseite des Fördergebers entnommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben. Förderfähig sind unter anderem:
- Zuchtbuchführung
- Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen
- Zuchttierschauen
- Haltung gefährdeter Nutztierrassen
- Jugendarbeit
- Fortbildungen und Erstellung von Informationsmaterial
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Tierzucht/Hundesport
- Tierzucht