Die Zielsetzung der Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung
Kernthemen der Förderung sind die Produktion und Präsentation künstlerischer Arbeiten, die Verbesserung des kulturpolitischen Austauschs und die kulturelle Bildung. Förderberechtigt sind Unternehmen, die in der Kunst- und Kulturbranche tätig sind. Fördermittel werden seit 2015 bereit gestellt und basieren auf dem Kulturfördergesetz gemäß Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es gibt vielfältige Förderbereiche wie z.B. kulturelle Infrastruktur, kulturelles Erbe, Bibliotheken, Soziokultur, Freie Szene, Experimentelles und Strukturwandel sowie Kreativwirtschaft. Die Höhe der Zuwendungen beträgt für kleine Projekte bis zu 50.000 €, für Großprojekte auch über 50.000 €, der Eigenasnteil variiert dabei von 20 bis 40 Prozent der Fördersumme.
Voraussetzungen für die Förderung
Bezuschusst werden ausschließlich Projekte. Zuwendungsberechtigt sind kulturelle Organisationen, Träger und Projekte, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Projektvorhaben außerhalb Deutschlands sind nicht förderfähig. Förderanträge können jederzeit schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Nähere Informationen sind in den Förderrichtlinien auf der Homepage des Fördergebers zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung wird als Zuschuss gewährt.