Die Zielsetzung der Förderung Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) fördert Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes in Sachsen. Im Fokus stehen die Aufnahme und Betreuung herrenloser Tiere.
Die Höhe des Zuschusses liegt bei bis zu 90 Prozent. Die Mindestsumme beträgt dabei 2500 Euro.
Voraussetzungen für eine Förderung
Das Projekt unterstützt Maßnahmen von Verbänden und Vereinigungen (etwa Landestierschutzverbände und gemeinnützige Tierschutzvereine). Fördermittel des Programms werden an Organisationen in Sachsen vergeben. Projekte im Ausland können dabei keine finanzielle Förderung erhalten.
Weitere Informationen zur Antragstellung (wie etwa das Antragsformular) sind auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als finanzieller Zuschuss ausgezahlt.