SMS – Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) fördert Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes in Sachsen.
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) fördert Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes in Sachsen. Im Fokus stehen die Aufnahme und Betreuung herrenloser Tiere.

Die Höhe des Zuschusses liegt bei bis zu 90 Prozent. Die Mindestsumme beträgt dabei 2500 Euro.

Voraussetzungen für eine Förderung

Das Projekt unterstützt Maßnahmen von Verbänden und Vereinigungen (etwa Landestierschutzverbände und gemeinnützige Tierschutzvereine). Fördermittel des Programms werden an Organisationen in Sachsen vergeben. Projekte im Ausland können dabei keine finanzielle Förderung erhalten.

Weitere Informationen zur Antragstellung (wie etwa das Antragsformular) sind auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als finanzieller Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz