Die Zielsetzung der Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes
Das Thüringer Landesverwaltungsamt unterstützt Projekte rund um den Tierschutz in Thüringen. So wird vorrangig der Bau oder die Sanierung von Tierheime sowie artgerechte Tiertransporte finanziert. Außerdem können Hgyienemaßnahmen sowie der Ankauf von Fahrzeugen, Geräten und Einrichtungen gefördert werden.
Die Höhe der Finanzierung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm unterstützt Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen. Fördermittel können an Organisationen in Thüringen vergeben werden. Projekte im Ausland werden nicht finanziert.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung kann man beim TLVwA erhalten. Anträge müssen spätestens 3 Monate vor Beginn des Vorhabens bis zum 31.1. des laufenden Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingreicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als finanzieller Zuschuss vergeben.