Die Förderziele der Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
Mit diesem Förderprogramm werden Projekte unterstützt, die helfen das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen zu pflegen und lebendig zu erhalten. Thematisch konzentriert sich die Förderung dabei auf Flüchtlinge. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in folgenden Bereichen:
- Kunst und Kultur
- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
- Wissenschaft und Forschung
- Traditionelles Brauchtum
- Heimatkunde/Heimatpflege
Das Programm ist eine Initiative des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden u.a. kulturelle Projekte, die Anschaffung von Museen, aber auch wissenschaftliche Projekte und Veranstaltungen für Vertriebene.
Bedingungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben unterstützt, als auch laufende Kosten übernommen. Allerdings können nur Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Für Projekte im Ausland stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Anträge sind stets bis zum 15. November für das Folgejahr an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern zu richten. Antragsteller müssen gewisse Auflagen erfüllen, weitere Informationen hierzu, sowie eine Checkliste zum Thema Antragstellung finden sich auf der Internetseite des Programms.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung der Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes einen Zuschuss.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kunst und Kultur
- Kulturelle Veranstaltungen
- Kulturelle Einrichtungen
- Gegenstände von künstlerischer/ kultureller Bedeutung
- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
- Aussiedler
- Vertriebene
- Wissenschaft
- Sozialwissenschaften und Politologie
- Sprach- und Kulturwissenschaften
- Flüchtlinge