Die Zielsetzung der Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K)
Das Ziel des Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus liegt in der Förderung der Kunst und Kultur in Sachsen. Vorrangiges Ziel der Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K) ist die Unterstützung des Geschäftsbetriebs von bedeutsamen Einrichtungen und Verbänden für die Kunst und Kultur des Freistaates Sachsen, die Förderung von Landesgrenzen überschreitenden Festivals und musealen Projekten.
Voraussetzungen für die Förderung
Sowohl für Projektanträge als auch für Anträge für laufende Kosten kann eine Unterstützung durch das Förderprogramm beantragt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Museen, Veranstaltungen oder Institutionen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen haben. Antragsberechtigt sind gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger bestehender oder im Aufbau befindlicher Museen sowie Verbände. Es werden durch das Programm keine Projekte im Ausland berücksichtigt. Die Förderanträge können beim Ministerium per Briefpost oder E-Mail eingereicht werden. Notwendige Antragsformulare sowie Förderrichtlinien per PDF sind auf der Webseite des Fördergebers zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K) werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kunst und Kultur
- Kulturelle Einrichtungen
- Kulturelle Veranstaltungen