Die Förderziele des Programms „Beratung zur freiwilligen Rückkehr“
Das Förderprogramm vergibt Zuschüsse an Organisationen, die ausreisepflichtigen Migranten dabei helfen, in ihr Heimatland zurückzukehren oder in ein Drittland weiterzuwandern. Das Programm beruht auf dem Grundsatz, dass die freiwillige Ausreise einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung vorzuziehen ist. Der Förderschwerpunkt liegt in den Bereichen Gesundheit und Soziales. Gefördert werden vor allem folgende Beratungsprojekte:
- Informationen zur Situation im Herkunftsland
- Hilfe bei der Weiterwanderung oder Ausreise
- Beratung zur Reintegration im Herkunftsland
- Kontaktvermittlung zu sozialen Hilfs- und/oder Menschenrechtsorganisationen
- Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen
Die Förderung wird durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (NMIS) finanziert. Es werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Projektkosten gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert ausschließlich Projektvorhaben. Fördermittel werden nur an Organisationen vergeben, die die Rückkehrberatung im Bundesland Niedersachsen durchführen. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert. Anträge für eine Förderung müssen bis zum 30. September des Vorjahres schriftlich beim NMIS eingereicht werden. Der Antrag muss einen Finanzierungsplan enthalten. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
- Flüchtlinge
- Freiwillige Rückkehr