Die Förderziele des Programms „ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende“
Die Darlehen unterstützen Bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken für Flüchtlinge und Asylbegehrende nutzbar gemacht wird.
Die Höhe des Darlehens beträgt 650 € je m² förderfähiger Wohnfläche. Dazu wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 10 % des ISB-Darlehens gewährt.
Voraussetzungen für die Förderung
Es können nur Unternehmen und Organisationen, die Wohngebäude in Rheinland-Pfalz besitzen, Fördermittel beantragen. Der geförderte Wohnraum ist 10 Jahre zweckgebunden. Nach Abschluss der Maßnahme, darf eine festgelegte Anfangsmiete nicht überschritten werden.