Die Förderziele des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027
Mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU können in Deutschland große Vorhaben in den Bereichen Asyl, Migration, Integration, Rückkehr oder Europäische Solidarität gefördert werden. Das EU-Förderprogramm wurde zur Stärkung der gemeinsamen Europäischen Asylpolitik initiiert. In Deutschland vergibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die EU-Fördermittel dieses Programms. Laut Satzung liegen die Förderschwerpunkte in den Bereichen:
- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
- Völkerverständigung & Integration
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Fördermittel können von allen Organisationen in Deutschland oder der Europäischen Union beantragt werden sowie von Personengesellschaften. Ein Förderantrag wird mindestens 12 Monate vor Projektbeginn in digitaler Form über das Online-Portal ITSI eingereicht und von der regionalen Bewilligungsstelle geprüft. Die dezentralen Bewilligungszentren an den Standorten Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Gießen und München beraten auch zur Antragstellung. Außerdem gibt es auf der Webseite einen Fördercheck zur schnellen Prüfung, ob ein Vorhaben förderfähig ist.
Das wird im Detail gefördert
Eine antragstellende Organisation kann nur Zuschüsse von der Förderung aus den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027 erhalten. Die Mindestförderungshöhe beträgt 100.000 €.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Völkerverständigung
- Integration