Regierungspräsidium Karlsruhe – Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)

Das Programm fördert landesweite Beratungsprojekte, die Ausländerinnen und Ausländer bei der freiwilligen Ausreise aus Baden-Württemberg unterstützen.
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 87
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der „Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)“

Das Förderprogramm unterstützt regionale und landesweite Rückkehrberatungsprojekte von Organisation, die Ausländern dabei helfen, freiwillig in ihr Heimatland zurückzukehren. Der Förderschwerpunkt liegt im Bereich Gesundheit und Soziales.

Rückkehrberatungsstellen und Organisationen, die in der Flüchtlings- und Migrantenhilfe tätig sind, können sich für eine Förderung bewerben. Zusätzlich werden Fortbildungen für Rückkehrberater in Baden-Württemberg gefördert.

Das Programm wird durch das Regierungspräsidium Karlsruhe finanziert. Die maximale Höhe der Förderungen beträgt 75.000 €. Bei EU-geförderten Rückkehrberatungsprojekten, können bis zu 50 % der Projektkosten gedeckt werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert ausschließlich Projektvorhaben. Fördermittel werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert. Anträge für eine Förderung müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Projekts beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Informationen zur Antragstellung sowie benötigte Formulare können der Webseite des Programms entnommen werden.

Das wird im Detail gefördert

Das Programm „Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)“ vergibt Zuschüsse für Sachkosten, Personalkosten und Rückkehr- bzw. Reintegrationshilfen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe