Die Zielsetzung der Förderung der Elektromobilität in Thüringen
Innovative kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Beschaffung von Ladeinfrastruktur und elektrischen Pufferspeichern unterstützt werden. Die Unternehmen sollen dadurch dazu angeregt werden, sich mit eigenen Elektrofahrzeugen und der dazugehörenden Ladeinfrastruktur an der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsmodelle und innovativer technischer Lösungen zu beteiligen. So soll zur Reduktion der Emission schädlicher Klimagase und zum Wachstum der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen beigetragen werden. Das Land Thüringen zielt mit seiner Förderung primär auf Maßnahmen ab, die vom Bund nicht gefördert werden.
Es werden bis zu 75 Prozent der förderbaren Ausgaben bezuschusst, je nach Maßnahme kann die Förderung bis zu 15.000 € bzw. 30.000 € betragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, sonstige juristische Personen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen. Der Antragssteller muss seinen Sitz in Thüringen haben und die zu fördernden Ausgaben müssen in Bezug zu in Thüringen durchgeführten Elektromobilitätsprojekten stehen, die vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft anerkannt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, finanziell instabile Unternehmen und Betriebe der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, der Aquakultur und des Bergbaus.
Die Gesamtkosten der zu fördernden Maßnahmen müssen mindestens 3.000 Euro getragen. Zum Zeitpunkt des Antragseingangs darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Wurden für das Vorhaben bereits Zuwendungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen, ist dieses in der Regel nicht förderfähig.
Hinsichtlich der Beschaffung von Ladeinfrastruktur sind primär Unternehmen und Einrichtungen antragsberechtigt, die sich mit ihren alternativ angetriebenen Fahrzeugen an den Feldtests anerkannter Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligen. In Bezug auf die Beschaffung von Energieentnahmeanlagen müssen die verwendeten Energieträger emissionsfrei aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann für folgende Vorhaben beantragt werden:
- Kauf, Leasing oder Miete und Installation von Ladesystemen für alternativ angetriebene Fahrzeuge. Das schließt auch innovative Energiespeicher für erneuerbar erzeugte Energien ein. Alternativ angetriebene Fahrzeuge sind sowohl Elektrofahrzeuge als auch solche, die mittels Wasserstoff oder Brennstoffzellen angetrieben werden
- Elektrische Pufferspeicher, die zur Stabilisierung der Netzspannung geeignet sind und dem Förderziel zugutekommen
- Innovative technische Ausrüstung, die in Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur eingebaut wird
- Gegebenenfalls Personal- und Sachausgaben
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Wissenschaft
- Ingenieurwissenschaften
- Elektromobilität