Die Förderziele der Fonds für Barrierefreiheit
Das Ziel der Förderrichtlinie für Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein ist es, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zur Umwelt, zu Transportmitteln, Einrichtungen und Diensten der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten sowie zu Informationen und zur Kommunikation. Damit wird das Ziel verfolgt Barrierefreiheit als Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft und soziale Vielfalt zu schaffen.
Laut UN-Behindertenrechtskonvention bezieht sich die Barrierefreiheit nicht nur auf bauliche Hindernisse für mobilitäts-eingeschränkte Menschen, sondern alle Barrieren für Menschen mit Behinderungen, Funktions- und Gesundheitseinschränkungen. Auch inklusive Vorhaben, die öffentliche Bewusstseinsbildung und Informationsarbeit über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anstreben sowie Fehlvorstellungen und Vorurteile abbauen, werden gefördert wie Veranstaltungen und Projekte zu Fragen der Barrierefreiheit. Damit soll ein Prozess sozialer Veränderung, Interaktion und Dialog angestrebt werden.
- Zivilbeschädigten-/Behindertenhilfe
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind Vorhaben von Verbänden, Vereinigungen, öffentlichen Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen zum Erreichen der Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein sowie Informationskampagnen dazu. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung) und Privatrechts, Personengesellschaften. Der Antrag wird online ohne Fristen gestellt, jedoch vor Beginn des Vorhabens.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.