Die Förderziele des Programms "Integration unternehmen!" - Investive Förderung von Integrationsprojekten
Das Ziel des Landschaftsverband Rheinland (LVR) liegt in der investiven Förderung der Gründung von Integrationsunternehmen, -betrieben und -abteilungen in Nordrhein-Westfalen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in den Bereichen der Zivilbeschädigten-, Behinderten- und Kriegsopferhilfe. Vorrangiges Ziel des Programmes ist die weitere Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Höhe der Förderung von Organisationen durch das Programm "Integration unternehmen! - Investive Förderung von Integrationsprojekten" beträgt durchschnittlich 20.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Es werden durch das Programm "Integration unternehmen!" - Investive Förderung von Integrationsprojekten keine Projekte im Ausland berücksichtigt. Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung