Die Zielsetzung der Förderung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)
Das Förderprogramm wurde ins Leben gerufen, um in Sachsens öffentlichen Einrichtungen der Kunst und Kultur Maßnahmen durchzuführen, die für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren sowie die Barrierefreiheit sicherstellen, sodass die Menschen die umfassende Teilhabe ermöglicht wird. Damit sind die Förderschwerpunkte des Programms:
- Behindertenhilfe
- Kunst und Kultur
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen. Gefördert werden können Personal- und Sachausgaben, nötige Fremdleistungen oder Investitionen, jedoch keine Baumaßnahmen.
Es gibt keine Antragsfristen. Die Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden. Für die Bearbeitung der Anträge sollten 4 Wochen eingeplant werden. Die Antragsunterlagen können auf der Webseite der SAB heruntergeladen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.