Die Zielsetzung der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kultur (FSJ-Kultur)
Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kultur möchte erreichen, dass kulturelle Einrichtungen von den Ideen junger Menschen profitieren. Das Projekt wird seit 2016 vom Europäischen Sozialfonds (ESF), der Staatskanzlei und dem Kultusministerium Sachsen-Anhalt sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt.
Voraussetzungen für die Förderung
Im Rahmen der Förderung des FSJ-Kultur werden laufende Kosten bezuschusst, die Trägern durch das FSJ entstehen. Es werden bis zu 80% bzw. 400 € pro Platz und Monat gefördert. Fördermittel können von Organisationen beantragt werden, welche Plätze für das FSJ Kultur in Sachsen-Anhalt anbieten. Die Antragsfrist ist der 31. März des jeweiligen Förderjahres.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden nur Mitarbeiterkosten unterstützt. Die beantragende Organisation erhält einen Zuschuss, welcher etwa für die Bereitstellung der Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung oder Taschengeld für die FSJler verwendet werden kann. Auch Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung können davon finanziert werden.