Die Zielsetzung der Sportförderrichtlinie
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) unterstützt mit der Sportförderrichtlinie die Umsetzung von Projekten, Maßnahmen und Aufgaben des Breiten- und auch des Leistungssports in Hessen. Es werden viele Bereiche gefördert, so etwa Aspekte rund um Nachwuchstalente, Großveranstaltungen, Integration und Inklusion, sportmedizinische Versorgung sowie den Kampf gegen Doping.
Die Förderhöhe liegt je nach Projekt bei zwischen 25 Prozent und 85 Prozent der gesamten Kosten.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen. Fördermittel können an Organisationen in Hessen vergeben werden. Projekte im Ausland erhalten jedoch keine finanzielle Förderung.
Förderanträge können an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (Abteilung VI) gestellt werden. Weitere Informationen dazu sowie die gesamte Sportförderrichtlinie können auf der Internetseite des Ministeriums gefunden werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.