Hessisches Ministerium des Innern und für Sport – Sportförderrichtlinie

Das HMdIS unterstützt mit der Sportförderrichtlinie die Umsetzung von Projekten, Maßnahmen und Aufgaben des Breiten- und auch des Leistungssports in Hessen.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung VI
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Sportförderrichtlinie

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) unterstützt mit der Sportförderrichtlinie die Umsetzung von Projekten, Maßnahmen und Aufgaben des Breiten- und auch des Leistungssports in Hessen. Es werden viele Bereiche gefördert, so etwa Aspekte rund um Nachwuchstalente, Großveranstaltungen, Integration und Inklusion, sportmedizinische Versorgung sowie den Kampf gegen Doping.

Die Förderhöhe liegt je nach Projekt bei zwischen 25 Prozent und 85 Prozent der gesamten Kosten.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm fördert Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen. Fördermittel können an Organisationen in Hessen vergeben werden. Projekte im Ausland erhalten jedoch keine finanzielle Förderung.

Förderanträge können an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (Abteilung VI) gestellt werden. Weitere Informationen dazu sowie die gesamte Sportförderrichtlinie können auf der Internetseite des Ministeriums gefunden werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

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