Die Zielsetzung der Sportförderrichtlinie
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat sich der Förderung des Breiten- und Leistungssports in Sachsen verschrieben.
Ziele des Programms sind unter anderem die Vorbereitung und Durchführung in Sachsen stattfindender Sportveranstaltungen sowie Maßnahmen des Breitensports und der Nachwuchsförderung im Leistungssport.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten. Fördermittel werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen haben. Maximal werden 80% der Gesamtausgaben bezuschusst.
Die Antragsfristen sind je nach Maßnahme der 30.09. oder der 30.11. eines jeden Jahres. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite des Fördergebers bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben. Förderfähig sind zum Beispiel folgende Maßnahmen:
- Betrieb und Unterhalt der sächsischen Olympiastützpunkte und der Sport-/ Sportleiterschulen
- Meisterschaften und Großsportveranstaltungen
- Förderung des Breitensports, des Behindertensports und Nachwuchsförderung
- Neu-, Aus- und Umbau sowie Sanierung und Modernisierung von Sportstätten und Einrichtungen der Sport-/ Sportleiterschulen und Olympiastützpunkte
- Beschaffung von Sportgeräten