Die Förderziele des Programms „Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund“
Das Förderprogramm leistet finanzielle Unterstützung im Bereich integrativer Maßnahmen und trägt damit zu einer Verbesserung der Integration und der gleichberechtigten Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund bei.
Die maximale Förderhöhe beträgt 90 %.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine finanzielle Unterstützung ist für laufende Kosten und Projekte möglich. Ein Antrag auf Förderung können die Landkreise und Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen stellen.
Das wird im Detail gefördert
Das Programm unterstützt vor allem die Integrationsarbeit vor Ort durch Förderung von ehrenamtlich getragenen Initiativen in den Bereichen Spracherwerb, Orientierung sowie Sprach- und Kulturvermittlung, Ausgaben, die in Verbindung mit der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber stehen sowie Aufbau und Koordinierungsaufgaben von Servicestellen für Sprach- und Integrationsmittler und Gemeindedolmetscherdienste für Landkreise.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Völkerverständigung
- Integration
- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
- Flüchtlinge
- Linguistik