Die Zielsetzung der Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Das Ziel des Programms zur Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist es, die Integration von Migranten zu fördern sowie ihnen gesellschaftliches Engagement zu ermöglichen. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung in den Bereichen:
- Völkerverständigung
- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch dieses Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Die Antragstellung erfolgt über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Kontaktdaten können der Webseite des Amtes entnommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Völkerverständigung
- Integration
- Kultureller Austausch