LS Niedersachsen – Teilhabe zugewanderter Menschen & gesellschaftlicher Zusammenhalt

Die Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist ein Integrationsprogramm in Niedersachsen.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Oldenburg -
5SL1 Migration und Teilhabe
Moslestraße 1
26122 Oldenburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Das Ziel des Programms zur Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist es, die Integration von Migranten zu fördern sowie ihnen gesellschaftliches Engagement zu ermöglichen. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung in den Bereichen:

  • Völkerverständigung
  • Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch dieses Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Die Antragstellung erfolgt über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Kontaktdaten können der Webseite des Amtes entnommen werden.

Das wird im Detail gefördert

Im Rahmen der Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe