Förderzweck der Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderern
Zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Steigerung von interkulturellen wie sozialen Kompetenzen von Zuwanderinnen und Zuwanderern können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Fördermittel für Projekte beantragt werden, die sich sinnvoll mit bereits bestehenden kommunalen Angeboten ergänzen. Die Förderschwerpunkte sind somit als folgende festgelegt:- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
- Völkerverständigung
Fördergrundlagen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Förderungsfähig sind ausschließlich Projektvorhaben von Verbänden, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannten Trägern der politischen Bildung, Migrantenselbstorganisationen, Kommunen und Einrichtungen. Eine Förderung im Ausland ist nicht möglich.
Das Antragsformular ist online herunterzuladen und ausgefüllt beim BAMF einzureichen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung vom „Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderern" wird als Zuschuss gewährt.