Die Zielsetzung der Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
Durch das Programm zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund werden Projekte finanziert, die unter anderem die wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu Ziel haben. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich Völkerverständigung. Die Förderung wird vom Land Thüringen finanziert, wobei jährlich wechselnde Förderschwerpunkte festgelegt werden können.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte vom Thüringer Landesverwaltungsamt gefördert. Eine Förderung kann von allen Kommunen, Verbänden und Vereinigungen beantragt werden, die im Land Thüringen ansässig bzw. tätig sind. Eine Förderung von Vorhaben im Ausland ist nicht vorgesehen. Förderanträge müssen mindestens sechs Wochen vor Beginn des Projekts eingereicht werden. Sie sind direkt an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten. Formulare stehen auf der Webseite des Zentrums für Integration und Migration in Thüringen zum Download bereit.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Völkerverständigung
- Integration