Zielsetzung des Programms zur Förderung der chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund
Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die der Integration und Förderung der Chancengleichheit von Migranten dienen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung auf der Völkerverständigung sowie der Hilfe für Geflüchtete. Das Programm beruht auf dem Hamburger Integrationskonzept Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt. Bei der Förderung der chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund handelt es sich um eine Weiterentwicklung dieses Konzepts, die auch Flüchtlinge als Zielgruppe berücksichtigt. Vorhaben fördert das Programm in der Regel mit Fördermitteln in einer durchschnittlichen Höhe von etwa 10.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Unterstützt werden sowohl Projektvorhaben, Einrichtungen für Migrant*innen, als auch die Übernahme laufender Kosten. Allerdings können Projekte ausschließlich im Hamburg gefördert werden. Projekte im Ausland sind nicht förderberechtigt. Anträge sind mindestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens bei dem jeweils zuständigen Zuwendungsreferat der Bewilligungsbehörde einzureichen. Antragsvordrucke erhalten Organisationen bei der zuständigen Fachbehörde.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung der chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund einen Zuschuss. Bei Fragen können sich Antragsteller an die Sozialbehörde, Referat Integration von Zuwanderern unter projektfoerderungai217@soziales.hamburg.de wenden.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Völkerverständigung
- Integration