Zielsetzung der Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 - LPR)
Das Förderprogramm unterstützt Organisationen, die sich für den Natur- und Tierschutz engagieren. Die Schwerpunkte der Förderung liegen hierbei im Bereich Umwelt- und Naturschutz, sowie Landschaftspflege. Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine Maßnahme der Baden-Württembergischen Landesregierung.
Voraussetzungen für die Förderung
Ausschließlich Projekte sind berechtigt einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Es werden nur Projekte in Baden-Würrtemberg gefördert. Demnach ist auch keine Förderung von Projekten im Ausland möglich. Über einen Link auf der Internetseite des Förderprogramms werden interessierte Organisationen auf die Seite des "Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft" weitergeleitet, dort steht ein Antragsformular zum Download bereit. Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren können sich Organisationen auch an die Ansprechpartner der Regierungspräsidien wenden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 - LPR) wird als Zuschuss gewährt.