Die Zielsetzung der Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen
Die Maßnahme zur Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie fördert Projekte im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenz von Jugendlichen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung und Kinder-/Jugendhilfe.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte vom Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Projekte und Veranstaltungen können mit bis zu insgesamt 2.500 € bezuschusst werden. Die Höhe richtet sich nach Zahl der Teilnehmenden sowie Dauer der Veranstaltung.
Weitere Informationen zur Antragstellung können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen einen Zuschuss.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Jugendbildung
- Persönlichkeitsentwicklung
- Sozialkompetenzen