Die Zielsetzung der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)
Ziel der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie) ist es, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in Schleswig-Holstein zu stärken. Dies geschieht durch die Bezuschussung von Trägern bzgl. ihrer Sach- und Personalkosten. Die Branchen, die hierdurch gefördert werden, sind "Pharma und Gesundheit" sowie "Freizeit", und dabei insbesondere die Subbranchen der Pflege und Betreuung, Kunst und Kultur sowie Sport und Wellness. Die Förderung wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung ermöglicht. Die Zuschüsse betragen jeweils rund 1.500 €.
Voraussetzungen für die Förderungen
Die Fördermittel werden ausschließlich zur Deckung laufender Kosten vergeben. Wichtig ist, dass die Maßnahmen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Projekte im Ausland können keine Förderung erhalten. Die Antragsfrist endet jeweils am 1. Juni.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Kosten für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter gefördert werden. Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Schleswig-Holstein wird als Zuschuss gewährt.