Die Förderziele der Sozialen Wohnraumförderung - Mietwohnungen
Durch die Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungen soll Wohnraum in Schleswig-Holstein geschaffen werden, der Menschen zugute kommt, die auf dem regulären Wohnungsmarkt nur schwer eine Wohnung finden. Gefördert werden sowohl Bau- als auch Modernisierungsmaßnahmen. Förderfähig ist etwa der Neubau, die Sanierung oder Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen bzw. Wohnheimplätzen.
Die Fördermittel werden von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vergeben.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Projekte in Schleswig-Holstein. Fördermittel können von Unternehmen, Kommunen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden. Für Projekte im Ausland werden keine Fördermittel vergeben.
Vor dem Einreichen des Förderantrags bei der IB.SH ist eine Stellungnahme der jeweiligen Kommune sowie eine Prüfung durch die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) erforderlich. Wichtig ist zudem, dass der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird. Antragsformulare können auf der Webseite der IB.SH heruntergeladen werden.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden in erster Linie anfallende Baukosten unterstützt. Die antragstellende Organisation erhält die Förderung als Darlehen. Für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen kann auch ein Zuschuss beantragt werden.