Die Ziele der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA)
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales engagiert sich mit seiner Förderrichtlinie für ein selbstbestimmtes Leben im Alter und unterstützt dementsprechende Vorhaben und Pläne. Hierbei liegt der Fokus auf alternative Wohnkonzepte für Senioren. Aber auch Beratung sowie die ehrenamtliche Hilfe aus dem nachbarschaftlichen Umfeld werden bezuschusst.
Die Höhe und Dauer der Zuwendung ist von der Kategorie des Projektes abhängig und kann bis zu 80.000 € für 4 Jahre betragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Personalkosten als auch projektbezogene Aufwendungen finanziert. In Bayern tätige Konzeptplaner und Organisationen können die Subventionen beim Bayerischen Staatsministerium (Stmas) für Familie, Arbeit und Soziales beantragen. Die notwendigen Unterlagen sowie weitere Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA) sieht Zuwendungen in Form von Zuschüssen vor.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Altenhilfe
- Teil-/stationäre Angebote Altenarbeit
- Wohnen
- Nachbarschaftshilfe