Die Förderziele des Programms „Leben auf dem Land“
Das Programm „Leben auf dem Land“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank fördert Investitionen, die die ländliche Infrastruktur oder die Wohn- und Lebensbedingungen auf dem Land verbessern.
Es werden Darlehen in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben bzw. bis zu 10 Millionen € vergeben.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Unternehmen als auch sonstige Antragsteller im ländlichen Raum unabhängig von der Rechtsform gefördert. Die Investitionen müssen im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar dienen. Als „ländlicher Raum“ gelten Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner. Eine Liste der Postleitzahlen ist auf der Projektseite einsehbar.
Projekte im Ausland werden nicht gefördert.
Das wird im Detail gefördert
Gefördert werden vor allem Investitionen
- in die Verbesserung ländlicher Infrastruktur
- in den ländlichen Tourismus
- in Projekte im Zusammenhang mit öffentlichen Förderprogrammen wie zum Beispiel LEADER
- in typische Aspekte der Dorferneuerung und Ortsteilbildgestaltung sowie Kulturgüter
- in Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzter Bausubstanz
Von einer Förderung ausgeschlossen sind
- Personalkosten und Betriebsmittel
- Investitionen in die ärztliche Nahversorgung und in Pflegeeinrichtungen
- Projekte im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Landschaftspflege
- technische Infrastruktur
- Gesundheit