Die Förderziele des Programms „Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum (TIS-RL)“
Das Förderprogramm der Thüringer Aufbaubank (TAB) vergibt Zuschüsse an öffentliche und private Organisationen, welche zur Optimierung und Sicherung der Infrastruktur für Trinkwasser im Bundesland Thüringen beitragen. Gemeinden, Verbände und öffentliche Träger für Trinkwasserversorgung können sich für einen Förderung bewerben.
Das Hauptziel der Förderung liegt im Bereich Infrastruktur nach nach TrinkwV § 3 Abs. 2. a), b), c) und e).
Es werden Projekte bis zu einem maximalen Betrag von 22.000 € gefördert. Zuschüsse werden pro angeschlossenem Grundstück vergeben. Je nach Projektvorhaben gibt es unterschiedliche Fördersätze im Bereich von 50–85 %.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Projekte müssen im ländlichen Raum Thüringens durchgeführt werden. Die Förderung kann nur für Ortschaften mit maximal 10.000 Einwohnern beantragt werden. Projekte im Ausland können nicht unterstützt werden. Antragsformulare können über das Internetportal der TAB heruntergeladen werden. Anträge für das laufende Jahr müssen bis spätestens 30. September, vor Beginn des jeweiligen Projekts, eingereicht werden.
Dem Antrag muss ein Projekt- und ein Finanzierungsplan beigelegt werden. Es muss sichergestellt sein, dass Projektvorhaben realisierbar sind und ein direkter Handlungsbedarf besteht.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung „Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum (TIS-RL)“ vergibt Zuschüsse für Bauleistungen, Beratung, Planung und allgemeine Projektausgaben.