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ILB – Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen

Die einzelbetrieblichen Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen fördern die positive Entwicklung der Landwirtschaft in Brandenburg und Berlin.
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam

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Die Förderziele der Einzelbetrieblichen Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen

Die Einzelbetrieblichen Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen sollen die Landwirtschaft in Brandenburg stärken, und zwar unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit, des Tierschutzes, der Wettbewerbsfähigkeit, etc. Das Förderprogramm konzentriert sich auf die Branche der Agrarwirtschaft, genauer gesagt auf die Subbranche Landwirtschaft. Initiiert wurde die Fördermaßnahme vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Fördermittel der Einzelbetrieblichen Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen können ausschließlich für Projekte vergeben werden. Diese müssen in Brandenburg oder Berlin durchgeführt werden. Es findet keine Förderung von Projekten im Ausland statt. Die Einreichung von Anträgen ist nur ein Mal im Jahr möglich; die Frist wird auf der Homepage veröffentlicht.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung vergibt Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe und Projekte in Berlin und Brandenburg.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit