Die Zielsetzung des Programms zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien)
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat sich der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine verschrieben. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich des Sports. Ziel der Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) ist in erster Linie die Förderung des Sportbetriebs z. B. über Zuschüsse für TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen sowie die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus.
Voraussetzungen für die Förderung
Sowohl für Projektanträge als auch für Anträge für laufende Kosten kann eine Unterstützung durch das Förderprogramm beantragt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Vereinen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben. Es werden durch das Programm "Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien)" keine Projekte im Ausland berücksichtigt. Interessierte Vereine können Anträge direkt beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr einreichen. Die Mitgliederzahl des Vereins muss bei über 500 liegen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) wird als Zuschuss ausgezahlt.