Die Zielsetzung der Landeskulturförderung
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur unterstützt mit der Landeskulturförderung kleine Kulturbetriebe finanziell. Gefördert werden Investitionen, Baumaßnahmen sowie die Vergabe von Stipendien. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt in Niedersachsen zu sichern und auszubauen. Projekte werden mit bis zu 50.000 € unterstützt.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen wie Kunstvereine, nichtstaatliche Museen, Kunstschulen, soziokulturelle Einrichtungen, freie Theater, Tanztheater sowie Einrichtungen aus dem Bereich Musik.
Die Einrichtungen dürfen nicht größer als 500 m2 sein. Zudem dürfen dort maximal drei hauptamtliche Personen arbeiten bzw. nicht mehr als fünf eigene Neuproduktionen pro Jahr stattfinden.
Die Antragstellung erfolgt online beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.