Zielsetzung der Förderung der Förderung von Sprache und Erstorientierung von erwachsenen Zugewanderten in Schleswig-Holstein
Die Förderung unterstützt Projekte, die das Ziel haben erwachsenen Zugewanderten Sprach- und Orientierungshilfen zu bieten, um ihnen so eine selbstständige Lebensweise zu erleichtern. Die Förderschwerpunkte liegen in der Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe. Die Förderung wird durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten verwaltet.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten übernommen. Die Förderung kann von Organisationen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, beantragt werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten zu stellen.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung von Sprache und Erstorientierung von erwachsenen Zugewanderten in Schleswig-Holstein werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
- Flüchtlinge
- Linguistik
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Erwachsenenbildung
- Sprachkurse