MAGS – Hilfen in Wohnungsnotfällen

Das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ richtet sich an nordrhein-westfälische Träger und Organisationen, die Obdachlosen helfen.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

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Die Förderziele des Programms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“

Durch das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ wird die Verhinderung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen gefördert. In diesem Rahmen unterstützt das Aktionsprogramm Kommunen, aber auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger.

Der Zuschuss durch das Programm beträgt bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen für die Förderung

Fördermittel können lediglich Organisationen aus Nordrhein-Westfalen beantragen. Es werden nur Projekte gefördert, die auf vorhandenen Angeboten oder Strukturen aufbauen und deren Effektivität und Effizienz verbessern. Einsendeschluss sind der 31. Januar und 31. Juli.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als finanzieller Zuschuss ausgezahlt. Es werden beispielsweise folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Prävention
  • Wohnungsbeschaffung
  • Wohnbegleitende Hilfen
  • Experimentelle Ansätze
  • Beratungsprojekte

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit