Die Förderziele des Programms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“
Durch das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ wird die Verhinderung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen gefördert. In diesem Rahmen unterstützt das Aktionsprogramm Kommunen, aber auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger.
Der Zuschuss durch das Programm beträgt bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel können lediglich Organisationen aus Nordrhein-Westfalen beantragen. Es werden nur Projekte gefördert, die auf vorhandenen Angeboten oder Strukturen aufbauen und deren Effektivität und Effizienz verbessern. Einsendeschluss sind der 31. Januar und 31. Juli.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als finanzieller Zuschuss ausgezahlt. Es werden beispielsweise folgende Maßnahmen unterstützt:
- Prävention
- Wohnungsbeschaffung
- Wohnbegleitende Hilfen
- Experimentelle Ansätze
- Beratungsprojekte