ILB – Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau

Das Förderprogramm Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau widmet sich der Förderung des Neubaus sowie der Umnutzung von Mietwohngebäuden in Brandenburg.
ILB
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam

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Die Förderziele des Programms „Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau“

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt die Schaffung neuer Mietwohnungen durch die Vergabe von Darlehen mit Tilgungszuschuss.

Die Auszahlungshöhe des Darlehens beträgt 100 %. Die ILB vergibt einen Tilgungszuschuss von 5 % des Zusagebetrages. Für die Errichtung eines Effizienzhaus-Standards 55 der KfW oder besser beträgt der Tilgungszuschuss 7,50 %.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben von kommunalen Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und privaten Investoren der Wohnungswirtschaft gefördert, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bundesland Brandenburg haben.

Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie Ferien- und Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgenommen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit