Die Förderziele des Programms „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat sich der Förderung des Ausgleichs der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte innnerhalb der Europäischen Union verschrieben. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Thema der Europäischen Zusammenarbeit gelegt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt laut Satzung auf dem Thema Völkerverständigung.
Vorrangiges Ziel des Programms ist es, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen der EU und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen, insbesondere der Insel-, Grenz- und Bergregionen, zu verringern.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Um eine Förderung erhalten zu können, müssen die Projekte in Kooperation mit mind. einer weiteren Organisation durchgeführt werden. Es werden Fördermittel an Projekte von Organisationen in ganz Deutschland vergeben. Des Weiteren werden durch das Programm „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ auch Projekte innerhalb der Europäischen Union berücksichtigt. Der Förderzeitraum lag zwischen 2014-2020 und wurde auf 2021-2027 verlängert. In diesem neuen Zeitraum stehen circa 8 Mrd. EUR zur Verfügung.
Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Förderungen werden in Form von finanziellen Mitteln ausgeschüttet.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Völkerverständigung
- Kultureller Austausch
- Europapolitik