Die Zielsetzung der ESF-Förderrichtlinie
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der ESF-Förderrichtlinie Projekte, die sich mit dem Arbeitsmarkt, der Aus- und Weiterbildung und/oder den Themen Inklusion bzw. (soziale) Integration beschäftigen. Ziel des Programms ist die Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen in Nordrhein-Westfalen.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde von der Europäischen Union ins Leben gerufen und soll Menschen den Zugang zu Jobs und Qualifizierungsmaßnahmen erleichtern.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Kommunen, gemeinnützige Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine aus ganz Nordrhein-Westfalen.
Anträge auf Förderung können jederzeit bei der zuständigen Bezirksregierung eigereicht werden. Ansprechpartner für weitere Informationen sind die Regionalagenturen, welche über die Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen aufgerufen werden können.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.