Die Zielsetzung der Förderung der Ausbildung für die Altenpflegehilfe und Familienpflege
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich der Förderung der Kosten der Ausbildung von AltenpflegehelferInnen und FamilienpflegerInnen in Nordrhein-Westfalen verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur Organisationen der Branchen Pharma und Gesundheit und hat sich dabei auf die Subbranchen Pflege und Betreuung spezialisiert. Ziel des Programms "Förderung der Ausbildung für die Altenpflegehilfe und Familienpflege" ist die Gewährung einer Pauschale an die Träger der staatlich anerkannten Fachseminare für Altenpflegehilfe und Familienpflege.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei ihrer zustämdigen Bezirksregierung einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Mitarbeiterkosten gefördert werden. Bei dieser Förderung muss der Bereich Aus-/Weiterbildung im Vordergrund stehen. Die Förderung der Ausbildung für die Altenpflegehilfe und Familienpflege wird als Zuschuss gewährt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Altenhilfe
- (Aus-)Bildung