Die Zielsetzung der Förderung von kleinräumigen quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen
Mit der Richtlinie zur Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen unterstützt die Hansestadt Hamburg Projekte, die den dauerhaften Verbleib pflegebedürftiger Menschen in ihrer Wohnung oder Betreuungseinrichtung ermöglichen.
Für förderungsfähige Projekte vergibt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Zuschüsse in Höhe von maximal 60.000 € pro Jahr.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die in der Region Hamburg tätig sind, beantragt werden. Für Auslandsprojekte werden keine Mittel bereitgestellt. Förderanträge sind schriftlich an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zu stellen. Anträge müssen bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Altenhilfe
- Teil-/stationäre Angebote Altenarbeit
- Ambulante Altenarbeit
- Wohnen