Die Zielsetzung der Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (ForstGAKFöRL M-V)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zum Waldschutz sowie Küstenschutz wie Aufforstung, Ausgleichen von wetterbedingten Naturschäden und Infrastrukturvernbesserungen für die Forstwirtschaft. Das Ziel des Förderprogramms ist einerseits der Erhalt der Wälder zum Naturschutz und zur Erholung und andererseits die Verbesserung der Forstwirtschaft und ihrer Absatz-, Produktions- und Absatzvoraussetzungen. Damit sind die Schwerpunkte der Förderung die Forstwirtschaft sowie der Umwelt- und Naturschutz sowie die Landschaftspflege.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind Organisationen und nichtstaatliche Waldbesitzer, die Projekte zum Waldschutz oder zur Umstrukturierung der Waldwirtschaft in Richtung nachhaltige und ökologische Waldwirtschaft planen sowie die Vorstufen des Projektes wie Forschung und Analysen der Waldstruktur. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Projektes. Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert.
Es gibt verschiedene Förderbereiche z.B. können forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse oder ein Waldpflegevertrag unterstützt werden, bei denen zusätzliche Bedingungen erfüllt werden müssen, die genau bei der Waldbehörde in den Merkblättern nachgelesen werden können. Ein Antrag erfolgt mit den Antragsformularen bei der zuständigen Waldbehörde. Dort können auch vorab Beratungen zu den Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines einmaligen Zuschusses.