Die Förderziele des Programms „Fachkräfterichtlinie“
Die Fachkräfterichtlinie unterstützt Fachkräftesicherung im Raum Sachsen, wobei die Branchen Wirtschaft und Politik im Fokus stehen.
Die Fachkräfterichtlinie ist ein Programm der Sächsischen Aufbaubank, die mit dem Europäischen Sozialfonds (EFS) kollaboriert.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten unterstützt. Dabei müssen die Organisationen in Sachsen tätig sein. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nicht möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa vier Wochen.
Das wird im Detail gefördert.
lnvestive Ausgaben (wie zum Beispiel die Anschaffung von Laptops) sind nicht förderfähig. Dagegen sind Miete und Leasing förderfähig.