Die Förderziele der naturnahen Entwicklung von Gewässern und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes
Die Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes des Landes Brandenburg unterstützt Maßnahmen, die eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, eine Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur zum Ziel haben.
Die Förderschwerpunkte des Programms liegen im Bereich Umwelt- und Naturschutzes sowie Landschaftspflege.
Das Förderprogramm tritt rückwirkend zum 26. Mai 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022 und wurde durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Brandenburg unterzeichnet.Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert ausschließlich Projekte. Fördermittel können alle Organisationen beantragen, die im Bundesland Brandenburg tätig sind. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist daher nicht möglich. Förderanträge müssen ein fachliches Votum des Wasserwirtschaftsamtes enthalten und sind an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu richten. Auf der Webseite der ILB finden sich auch alle Antragsformulare.
Details für die Förderung
Es werden nur Zuschüsse für die Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes vergeben.