Die Förderziele des Programms „Wohnplätze für Auszubildende und Studierende“
Das Programm unterstützt den Neubau von Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende in Nordrhein-Westfalen mit Darlehen.
Die maximale Förderhöhe ist abhängig von der Art des Projekts. Das Darlehen ist die ersten 15 Jahre zinsfrei.
Vorraussetzungen für die Förderung
Nur Organisationen aus Nordrhein-Westfalen sind berechtigt Fördergelder zu beantragen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Anträge sind bei der Stadt- oder Kreisverwaltung zu stellen, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Antragsvordrucke sind auf der Website des Fördergebers zu finden.
Beispielprojekte des Programms
Mit Unterstützung der NRW.BANK schufen die Stadt Münster und das Studentenwerk viele Unterkünfte für Studierende. Seit dem Frühjahr 2013 werden verstärkt private Bauherren und wohnungswirtschaftliche Investoren umworben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Studentenhilfe
- Wohnen