Ziele der Förderung
Die Förderung unterstützt Netzwerkaktivitäten und –strukturen sowie Qualifizierungs- und Beratungsangebote für lokale Akteure finanziell, mit dem Ziel die regionale Armut zu bekämpfen. Dabei hat sie sich auf die Themengebiete Armut und Benachteiligte spezialisiert. Die Förderschwerpunkte sind:
- Wohlfahrtswesen
- Entwicklungszusammenarbeit
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Mildtätigkeit
Die Förderung wird durch das Land Thüringen und den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Voraussetzungen für eine Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Die Förderung kann von Organisationen, die in Thüringen tätig sind, beantragt werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind im Rahmen von Konzeptauswahlverfahren oder zu festgelegten quartalsweisen Stichtagen einzureichen.
Durch das Programm werden die folgenden Bereiche gefördert
Die Förderung "Armutspräventionsrichtlinie - Förderung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention" wird als Zuschuss gewährt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Wohlfahrtswesen
- Armut
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Benachteiligte
- Mildtätigkeit
- Bedürftige (ideelle Unterstützung)
- Bedürftige (finanzielle Unterstützung)