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Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH: Armutspräventionsrichtlinie - Förderung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention

Die "Armutspräventionsrichtlinie - Förderung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention" fördert die Kompetenz lokaler Akteure.
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH Warsbergstraße 1 99092 Erfurt

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Ziele der Förderung

Die Förderung unterstützt Netzwerkaktivitäten und –strukturen sowie Qualifizierungs- und Beratungsangebote für lokale Akteure finanziell, mit dem Ziel die regionale Armut zu bekämpfen. Dabei hat sie sich auf die Themengebiete Armut und Benachteiligte spezialisiert. Die Förderschwerpunkte sind:

  • Wohlfahrtswesen
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Mildtätigkeit

Die Förderung wird durch das Land Thüringen und den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Voraussetzungen für eine Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Die Förderung kann von Organisationen, die in Thüringen tätig sind, beantragt werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind im Rahmen von Konzeptauswahlverfahren oder zu festgelegten quartalsweisen Stichtagen einzureichen.

Durch das Programm werden die folgenden Bereiche gefördert

Die Förderung "Armutspräventionsrichtlinie - Förderung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention" wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

  • Mildtätigkeit
  • Bedürftige (ideelle Unterstützung)
  • Bedürftige (finanzielle Unterstützung)

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit